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Stationäre
Angebote

Verlässlicher Lebensraum für Kinder, Jugendliche und Familien

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Unsere stationären Einrichtungen bieten Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Familien ein verlässliches Zuhause auf Zeit. Wir gestalten diese Lebensräume mit einem klaren pädagogischen Auftrag: Schutz, Beziehung, Entwicklung und Perspektive. Dabei berücksichtigen wir individuelle Biografien, Bedarfe und Lebenslagen. 

Vollstationäre Hilfen
zur Erziehung

Wir arbeiten mit Kindern und Jugendlichen, die vorübergehend oder langfristig nicht im familiären Umfeld leben können. Ziel ist es, im geschützten Rahmen individuelle Stärken zu fördern, Alltagskompetenzen zu entwickeln und tragfähige Perspektiven aufzubauen – ob Rückkehr in die Herkunftsfamilie, Eingliederung in eine Pflegefamilie oder Verselbstständigung. Unsere Einrichtungen sind mehr als Wohnorte – sie sind Beziehungsräume mit Haltung und Verlässlichkeit. 

Stationäre Angebote im Überblick

Das Sozialunternehmen Förster bietet eine große Bandbreite an stationären Hilfen: von der kurzfristigen Inobhutnahme in akuten Krisen über familienorientierte Kinderwohngruppen bis hin zu individualpädagogischen Settings oder Wohngruppen für junge Erwachsene im Übergang in ein eigenständiges Leben. Jede Einrichtung hat ihr eigenes Profil. 

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Aufnahme in ein Angebot der stationären Jugendhilfe

Allgemein

Die Aufnahme in eine stationäre Wohngruppe der Jugendhilfe in Thüringen erfolgt in einem strukturierten Verfahren, das sich an den bundesweiten Regelungen des SGB VIII orientiert und durch landesspezifische Vorgaben ergänzt wird.  

Voraussetzungen für die Aufnahme 

Eine stationäre Unterbringung kommt in Betracht, wenn 

  • die Erziehung des Kindes oder Jugendlichen in der Herkunftsfamilie nicht ausreichend gewährleistet ist  

  • eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht sichergestellt werden kann  

  • und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig erscheint (§ 27 Abs. 1 SGB VIII) 

Schritt-für-Schritt-Ablauf 
 

  1. Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt 
    Eltern, Sorgeberechtigte oder die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst können sich an das örtliche Jugendamt wenden, um Hilfe zu beantragen. 
     

  2. Hilfeplanverfahren 
    Das Jugendamt führt ein Hilfeplanverfahren durch, bei dem gemeinsam mit allen Beteiligten der individuelle Hilfebedarf festgestellt und die geeignete Hilfeform ausgewählt wird (§ 36 SGB VIII). 
     

  3. Auswahl einer geeigneten Einrichtung
    In Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt Thüringen wird eine passende Einrichtung ausgewählt, die den spezifischen Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen entspricht.
     

  4. Aufnahme in die Wohngruppe 
    Nach Zustimmung aller Beteiligten erfolgt die Aufnahme in die Wohngruppe. Dabei wird das Kind oder der Jugendliche über die Regeln des Zusammenlebens und seine Rechte informiert, einschließlich des Rechts auf Beteiligung und Beschwerde.

Inobhutnahme in akuten Krisensituationen 


In dringenden Fällen, beispielsweise bei akuter Kindeswohlgefährdung, kann das Jugendamt eine sofortige Inobhutnahme veranlassen (§ 42 SGB VI). Dies dient dem Schutz des Kindes oder Jugendlichen und ermöglicht eine kurzfristige Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung. 

Besonderheiten in Thüringen 


In Thüringen ist das Landesjugendamt für die Vermittlung der Plätze in stationären Einrichtungen zuständig. Die Aufnahme erfolgt nur, wenn keine geeignete Unterbringung bei bekannten oder verwandten Personen möglich oder aus fachlicher Sicht nicht ausreichend ist. 

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Kontakt

Sie interessieren sich für unser Angebot oder möchten einen Platz anfragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihre Ansprechpersonen:
Pierre Plohmann · Referent Pädagogik, Qualität und Konzept
Telefon: 03641 / 355825
E-Mail allgemein: p.plohmann@sozialunternehmen-foerster.de

 

Sandra Ennuschat · Referentin Pädagogik, Qualität und Konzept
Telefon: 03641 / 855844
E-Mail allgemein: s.ennuschat@sozialunternehmen-foerster.de


E-Mail Fallanfragen: fallanfragen@sozialunternehmen-foerster.de

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