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Ambulante und teilstationäre Angebote

Wege zur Veränderung

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Ambulante Dienste unter unserem Dach

Ambulante Hilfen zur Erziehung sind Angebote der Jugendhilfe, die Familien in ihrem häuslichen Umfeld unterstützen. Dies ermöglicht es, die individuellen Herausforderungen und Ressourcen der Familie in den Fokus zu nehmen und die Unterstützung passgenau zu gestalten. Ziel ist es, die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu fördern. 


Das Sozialunternehmen Förster ist mit vier ambulanten Diensten im Saale-Holzland-Kreis, in Jena und Berlin örtlich wie auch fachlich umfassend aufgestellt.

Ambulante Dienste Hermsdorf

Die Ambulanten Dienste Hermsdorf bieten zahlreiche ambulante Hilfen in Jena und im Saale-Holzland-Kreis. Mit ihrem Angebot decken sie diverse Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Familien im aufsuchenden Setting ab. Das Team ist qualifiziert, jung, engagiert und arbeitet lösungsorientiert nach dem Ansatz „Hilfe zur Selbsthilfe“. Fachlicher Austausch, Kollegialität, Vertrauen und Flexibilität stehen an erster Stelle. Für die begleiteten Familien finden regelmäßig Gruppenangebote statt, um die Vernetzung untereinander zu stärken. Mehr Infos >>>

ASF Ambulante Systemische Familienhilfe 

Die ASF bietet flexible Hilfen nach § 27 (2) SGB VIII für Familien mit Kindern aller Altersgruppen, um Sie in unterschiedlichen Lebenslagen bestmöglich zu unterstützen. Das multiprofessionelle Team arbeitet nach dem Systemischen Ansatz mit dem gesamten Familiensystem, stets orientiert am aktuellen Bedarf der jeweiligen Familie. Mehr Infos >>>

Ambulante Hilfen zur Erziehung "Phoenix"

Der ambulante Dienst bietet ein breites Spektrum an alltagsnahen, passgenauen Unterstützungsleistungen für Kinder, Jugendliche und Familien in Berlin-Moabit, Berlin-Wedding und Berlin-Mitte. Das innovative und multiprofessionelle Team arbeitet nach dem Systemischen Ansatz, unter aktiver Beteiligung der KlientInnen und stets im Co-Team. Ziel ist es, Entwicklungschancen zu sichern, familiäre Beziehungen zu stärken und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Mehr Infos >>>

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Ambulante Dienste Hermsdorf
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In unserer Sozialpädagogischen Tagesgruppe finden Kinder ab dem Grundschulalter nach Schulschluss einen Ort, der ihnen Halt und Orientierung bietet. Ein strukturierter Tagesablauf hilft ihnen, sich im Alltag zurechtzufinden und ihre Fähigkeiten zu entwickeln. Pädagogische Fachkräfte begleiten die Kinder dabei, ihre sozialen Kompetenzen zu stärken, Konflikte konstruktiv zu lösen und Verantwortung zu übernehmen. Gleichzeitig pflegen wir den Kontakt zur Familie, um eine positive Veränderung im gesamten System zu ermöglichen. Mehr Infos >>>

Unser teilstationäres Angebot

Aufnahme in ein Angebot der ambulanten Jugendhilfe

Die Inanspruchnahme ambulanter Angebote der Jugendhilfe in Thüringen erfolgt in einem strukturierten Verfahren, das sich an den bundesweiten Regelungen des SGB VIII orientiert. 

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme  

Ambulante Hilfe kommt in Betracht, wenn: 

  • die Erziehung des Kindes oder Jugendlichen in der Herkunftsfamilie Unterstützung benötigt  

  • eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung mit Ambulanter Hilfe sichergestellt werden kann  

  • und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig erscheint (§ 27 Abs. 1 SGB VIII) 

 

Schritt-für-Schritt-Ablauf 

  1. Bedarfserkennung und Antragstellung
    Der Prozess beginnt mit der Feststellung eines Hilfebedarfs. Dies kann durch die Eltern, Sorgeberechtigten, Kinder oder Jugendlichen selbst, aber auch durch Dritte (z. B. LehrerInnen, ÄrztInnen) erfolgen. Ein formeller Antrag auf Hilfe zur Erziehung wird beim zuständigen Jugendamt gestellt.
     

  2. Hilfeplanverfahren
    Das Jugendamt ist verpflichtet, den Hilfebedarf umfassend zu prüfen. Hierzu wird ein Hilfeplanverfahren durchgeführt (§ 36 SGB VIII). Ziel ist es, den individuellen Bedarf an Unterstützung festzustellen und die geeignete Hilfeform auszuwählen.
     

  3. Auswahl der Hilfeform und des Leistungserbringers
    Auf Grundlage des Hilfeplans wird die passende ambulante Hilfeform ausgewählt. Bei der Auswahl des Leistungserbringers werden die spezifischen Bedürfnisse der Familie und die fachliche Expertise des Anbieters berücksichtigt.
     

  4. Hilfeplanung und Vereinbarung
    Im Hilfeplan werden die konkreten Ziele, Aufgaben, Methoden und der zeitliche Rahmen der ambulanten Hilfe festgelegt. Die Zusammenarbeit zwischen der Familie und dem Leistungserbringer wird in der Regel in einer Vereinbarung schriftlich festgehalten.
     

  5. Durchführung und Überprüfung 
    Die Ambulante Hilfe wird im vereinbarten Rahmen durchgeführt. Das Jugendamt ist für die Überprüfung der Hilfe verantwortlich und begleitet den Prozess. 

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