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Jugendwohn-gemeinschaft
»Hohe Straße«

Wege in die Selbstständigkeit

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Betreutes Wohnen 
ab 18 Jahren

Die Jugendwohngemeinschaft „Hohe Straße“ ist ein stationäres Angebot für junge Erwachsene ab 18 Jahren (Aufnahme nach § 41 SGB VIII), um mit pädagogischer Unterstützung den Übergang in ein selbstständiges Leben zu gestalten. In einer auf Eigenverantwortung ausgerichteten Wohnform stehen drei Plätze innerhalb einer Wohngemeinschaft zur Verfügung. Die BewohnerInnen erhalten stundenweise Beratung und Begleitung, die sich an ihren persönlichen Bedarfen und Lebenszielen orientiert. 

Für wen ist dieses Angebot gedacht?

Die Jugendwohngemeinschaft richtet sich an junge Erwachsene jeden Geschlechts ab 18 Jahren, die bei ihrem Start in ein eigenständiges Leben sozialpädagogische Unterstützung benötigen. Junge Menschen, die ihre Selbstständigkeit in einem geschützten Rahmen erproben und festigen möchten, finden hier ein passendes Unterstützungsangebot. 

Unser pädagogisches Konzept
Hilfe bei der Verselbst-ständigung

Auf der Basis unseres Selbstverständnisses und der Zielstellungen unseres Angebots erproben die jungen Volljährigen das selbstständige Leben in einer Wohngemeinschaft. Hierbei sind sie in erheblichem Maße grundsätzlich auf sich selbst gestellt, da die Einrichtung nicht über Tag und Nacht betreut wird, sondern nur eine stundenweise sozialpädagogische Begleitung erfolgt. 

Wir setzen bewusst an den Stärken und Ressourcen der jungen Menschen an, um sie in ihrem Selbstvertrauen zu bekräftigen, ihnen ihre Erfolgserlebnisse zu verdeutlichen und ihre Motivation für neue Herausforderungen zu fördern. 

Die jungen Menschen werden von uns in Form von individuellen, wöchentlichen Terminen begleitet. Diese individuellen Betreuungszeiten sind für die BewohnerInnen verbindlich, nach individueller Absprache, wahrzunehmen. 

Unsere Ziele – Übergang in eigenes Leben

Ziel dieser Hilfeform ist der erfolgreiche Übergang des jungen Menschen in eigenen Wohnraum, wobei die Phase in der Jugendwohngemeinschaft darüber hinaus auch der Erprobung eines eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebens dient. Die jungen Volljährigen sollen in dieser Wohngemeinschaft für einen vorübergehenden, bedarfsgerechten Zeitraum ihre vorhandenen Handlungskompetenzen umsetzen und ihr individuelles Leben in einer Wohngemeinschaft bewältigen. 

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Unser Team

Die jungen Menschen werden von den Mitarbeitenden des Betreuten Wohnens „LeWiS“ begleitet. Wir bieten ein stabiles und erfahrenes Team und sichern somit ein verlässliches Betreuungsangebot. Wir verfügen über mehrjährige Erfahrung im Bereich der Hilfen zur Erziehung, speziell im Feld der Verselbstständigung und Nachbetreuung. 

Unser Haus

Lage und Umgebung

Unsere Jugendwohngemeinschaft liegt im Herzen von Jena. Die Lage bietet jungen Erwachsenen zahlreiche Möglichkeiten zur Teilhabe am städtischen Leben: Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, Freizeitangebote und kulturelle Einrichtungen sind fußläufig erreichbar. Auch Behörden, Schulen, Ausbildungsbetriebe sowie medizinische Einrichtungen befinden sich in direkter Umgebung. Die sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr erleichtert die Wege im Alltag, etwa zu Terminen, zur Arbeit oder in die Schule. 

Räumlichkeiten und Ausstattung

Die Jugendwohngemeinschaft „Hohe Straße“ bietet Platz für insgesamt drei junge Erwachsene, die gemeinsam in einer Wohngemeinschaft leben. Jeder bewohnt ein eigenes Zimmer, das Rückzugsort und persönlicher Raum zugleich ist. Die Gemeinschaftsräume werden gemeinsam genutzt und gepflegt. Die überschaubare Größe der WG schafft eine familiäre Atmosphäre, fördert das Verantwortungsgefühl im Zusammenleben und ermöglicht eine individuelle, alltagsnahe Begleitung. 

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Kontakt

KJH Kinder- und Jugendhäuser GmbH

Jugendwohngemeinschaft "Hohe Straße" 

Begleitete Wohnform für junge Volljährige - 
Außenstelle Betreutes Wohnen „LeWiS“ 

Hohe Straße 7 · 07743 Jena 

 

Sie interessieren sich für unser Angebot oder möchten einen Platz anfragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 

Ihre Ansprechperson: 

Frau Gabriele Kuschke · Einrichtungsleitung 
Telefon: 03641 228705 

E-Mail allgemein: g.kuschke@sozialunternehmen-foerster.de

E-Mail Fallanfragen: lewis@sozialunternehmen-foerster.de

FAQ – Das Wichtigste in Kürze 

Was ist das Ziel der Jugendwohngemeinschaft „Hohe Straße“? 

Die Jugendwohngemeinschaft „Hohe Straße“ verfolgt das Ziel, junge Erwachsene beim Übergang in ein selbstbestimmtes Leben zu begleiten. Viele junge Menschen stehen beim Verlassen des Elternhauses oder der stationären Jugendhilfe vor der Herausforderung, sich in einem eigenständigen Alltag zu orientieren. Unsere WG bietet ihnen dafür ein stabiles und unterstützendes Umfeld. Ziel ist es, Schritt für Schritt Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen. 

Wie oft findet pädagogische Begleitung statt? 

Die pädagogische Begleitung in der Jugendwohngemeinschaft „Hohe Straße“ findet stundenweise und bedarfsorientiert statt. Fester Bestandteil des Angebots sind verbindliche wöchentliche Gespräche mit einer sozialpädagogischen Fachkraft. In diesen Treffen reflektieren wir gemeinsam aktuelle Herausforderungen, Fortschritte und Ziele. Darüber hinaus stehen unsere Fachkräfte bei Bedarf auch kurzfristig zur Verfügung – etwa bei akuten Krisen, in Entscheidungssituationen oder bei Konflikten im Alltag. 

Welche Unterstützung erhalten die jungen Erwachsenen im Alltag? 

In der Jugendwohngemeinschaft „Hohe Straße“ erhalten die jungen Erwachsenen vielfältige Unterstützung bei der Gestaltung ihres Alltags. Dabei orientieren wir uns an den individuellen Fähigkeiten, Ressourcen und Entwicklungsbedarfen der BewohnerInnen. Zu den zentralen Unterstützungsfeldern zählen die Haushaltsführung, der Umgang mit Geld, das Erlernen von Selbstorganisation sowie die Begleitung bei der Wohnungssuche und beim Übergang in eine eigenständige Wohnform. Außerdem unterstützen wir bei schulischen und beruflichen Fragen. In Krisen- oder Konfliktsituationen bieten wir kurzfristige Beratung und Hilfe. 

Was bedeutet „Hilfe für junge Volljährige“ in der Jugendhilfe? 

„Hilfe für junge Volljährige“ ist ein Begriff aus dem Sozialgesetzbuch VIII (§ 41 SGB VIII) und bezeichnet ein Unterstützungsangebot für junge Menschen ab dem 18. Lebensjahr, die beim Übergang in ein selbstständiges Leben weiterhin pädagogische Begleitung benötigen. Auch nach der Volljährigkeit können junge Erwachsene Anspruch auf Jugendhilfe haben – insbesondere dann, wenn ihre Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist oder sie besondere Belastungen zu bewältigen haben. Die Jugendhilfe kann dabei verschiedene Formen annehmen und endet in der Regel spätestens mit Vollendung des 21. Lebensjahres. 

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