Flexible Hilfen
(§ 27 (2) SGB VIII)
Maßgeschneiderte Unterstützung für Familien

Individuelle Hilfe im Lebensumfeld der Familie
Manchmal stehen Familien vor Herausforderungen, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können. In manchen Fällen sind spezifische Hilfen nicht ausreichend, oder die Situation der Familie erfordert eine passgenauere Lösung. Hier setzen die Flexiblen Hilfen (§ 27 (2) SGB VIII) an. Dieses Angebot ermöglicht eine bedarfs- und ressourcenorientierte Unterstützung, die direkt im Lebensumfeld der Familie ansetzt. Ziel ist es, die Familie zu stärken, damit Kinder und Jugendliche weiterhin gut in ihrem häuslichen Umfeld aufwachsen können.
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Für wen ist dieses Angebot gedacht?
Das Angebot der Flexiblen Hilfen richtet sich an Familien, Kinder und Jugendliche, die in schwierigen Lebenslagen Unterstützung benötigen. Dies kann der Fall sein, wenn familiäre Konflikte den Alltag belasten, Erziehungsschwierigkeiten auftreten, schulische oder soziale Probleme die Entwicklung des Kindes beeinträchtigen oder wenn die Familie nach Krisen wieder Stabilität finden muss. Die Hilfe wird individuell auf den festgestellten Bedarf zugeschnitten und setzt bei den vorhandenen Stärken der Familie an.

Unser pädagogisches Konzept – Stärkung durch maßgeschneiderte Begleitung
Die Flexiblen Hilfen sind ein dynamisches Angebot, das sich an den Bedürfnissen der Familie orientiert. Dabei wird die Familie als Ganzes betrachtet. Wir arbeiten daran, die vorhandenen Ressourcen zu stärken, gemeinsam neue Fähigkeiten zu erarbeiten und zu trainieren sowie weitere unterstützende Netzwerke zu erschließen. Zu den einzelnen Unterstützungsangeboten können etwa die Begleitung bei der Strukturierung des Familienalltags, die Förderung der Erziehungskompetenz, die Beratung in Krisensituationen, die Unterstützung bei schulischen oder beruflichen Themen der Kinder und Jugendlichen, sowie die Hilfe bei der Organisation finanzieller und behördlicher Angelegenheiten gehören.
Unsere Ziele
– Nachhaltige Stärkung der Familie
Die Flexiblen Hilfen verfolgen das Kernziel, Familien in schwierigen Lebenslagen umfassend zu stärken und den Verbleib der Kinder und Jugendlichen in ihrem häuslichen Umfeld zu sichern. Im Fokus steht die individuelle und ganzheitliche Unterstützung des gesamten Familiensystems.
Indem wir die innerfamiliären Kommunikations- und Problemlösefähigkeiten stärken, die Erziehungskompetenzen der Eltern festigen und zum Aufbau stabiler Unterstützungsnetzwerke beitragen, legen wir einen wichtigen Grundstein für ein harmonisches und eigenverantwortliches Familienleben. Die Flexiblen Hilfen schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Familienmitglieder ihre Herausforderungen gemeinsam bewältigen, positive Beziehungen leben und aktiv am sozialen Leben teilnehmen können.

Kontakt
Sozialunternehmen Förster GmbH
Ambulante Dienste
Am Alten Versuchsfeld 2 · 07629 Hermsdorf
Büro Jena
Matthias-Domaschk-Str. 1 · 07747 Jena
Sie interessieren sich für unser Angebot oder möchten einen Platz anfragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihre Ansprechperson:
Herr Alexander Ullmann · Einrichtungsleitung
Telefon: 036601 214680 · Handy: 01590 1704708
E-Mail für allg. Anfragen: a.ullmann@sozialunternehmen-foerster.de
E-Mail für Fallanfragen: fallanfragen@sozialunternehmen-foerster.de
FAQ – Das Wichtigste in Kürze
Was sind Flexible Hilfen nach § 27 (2) SGB VIII?
Flexible Hilfen sind ein Oberbegriff für diverse ambulante Hilfen zur Erziehung. Im Gegensatz zu den spezifischeren Paragraphen des SGB VIII, die konkrete Hilfeformen benennen, ermöglicht § 27 (2) SGB VIII eine bedarfs- und ressourcenorientierte Kombination und flexible Gestaltung von Hilfen, wenn andere Hilfsangebote nicht ausreichen. Es geht darum, Hilfe "nach Maß" zu schneidern, die sich an der jeweiligen Lebenssituation der Familie orientiert und nicht an starren Leistungsbeschreibungen.
Wer kann Flexible Hilfen in Anspruch nehmen?
Das Angebot richtet sich an Familien, Kinder und Jugendliche, die aufgrund von vielfältigen Herausforderungen im Alltag, familiären Konflikten oder Entwicklungsproblemen Unterstützung benötigen. Voraussetzung ist ein bewilligter Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nach SGB VIII, der über das zuständige Jugendamt festgestellt wird. Die Hilfe orientiert sich stets am individuellen Bedarf der Familie.
Welche Unterstützung wird geboten?
Im Mittelpunkt steht die Befähigung der Familie zur Selbsthilfe. Die Unterstützung ist alltagspraktisch und flexibel: Sie umfasst z. B. Beratung in Erziehungsfragen, Hilfe bei der Konfliktlösung, Unterstützung bei Behördenkontakten und Finanzen, Förderung schulischer oder beruflicher Perspektiven für die Kinder und Jugendlichen, sowie die Stärkung innerfamiliärer Kommunikation. Der Fokus liegt darauf, vorhandene Ressourcen zu aktivieren.
Ist das Angebot kurzfristig oder langfristig nutzbar?
Flexible Hilfen können sowohl kurzfristig als auch längerfristig in Anspruch genommen werden. Die Dauer der Hilfe richtet sich stets nach dem individuellen Bedarf und den im Hilfeplan vereinbarten Zielen. Sie kann angepasst und verlängert werden, solange eine Notwendigkeit besteht und die Familie von der Unterstützung profitiert, um nachhaltige positive Veränderungen im Familiensystem zu erreichen.