Begleiteter
Umgang
Unterstützung für Familien im Umgangsrecht

Professionelle Begleitung von Eltern-Kind-Kontakten
Der Begleitete Umgang (§§ 18, 27 SGB VIII) unterstützt Familien dabei, kindeswohlgerechte Umgangsregelungen zu finden und umzusetzen. Als zeitlich begrenzte Jugendhilfeleistung wird der Kontakt zwischen Kindern und Eltern gefördert und stabilisiert. Unsere qualifizierten Fachkräfte begleiten Kinder und Eltern durch schwierige Phasen, schaffen klare Strukturen und fördern behutsam die Entwicklung tragfähiger Beziehungen. Ziel ist es, neue Wege zu eröffnen, Sicherheit zu geben und Eltern in ihrer Rolle zu stärken
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Für wen ist dieses Angebot gedacht?
Der Begleitete Umgang richtet sich an Familien und Eltern, die aufgrund von innerfamiliären Problemsituationen nicht in der Lage sind, eigenständige und dem Schutz des Kindes angemessene Umgangsregelungen zu finden beziehungsweise Entscheidungen im Sinne des Kindes zu treffen. Häufig besteht bereits eine gerichtliche Entscheidung oder Empfehlung zum Begleiteten Umgang. Der Begleitete Umgang dient dem aktiven Kinderschutz sowie der Umsetzung des Rechtsanspruchs des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen.

Unser pädagogisches Konzept – Begleiteter Umgang durch Fachkräfte
Der Begleitete Umgang ist mehr als reine Aufsicht: Er bietet Kindern einen sicheren Rahmen, in dem sie geschützten Kontakt zu ihren Eltern erleben können. Durch eine transparente und reflektierte Gestaltung der Umgangskontakte schaffen wir Vertrauen, Stabilität und eine Basis für die Weiterentwicklung der familiären Beziehungen. Zu den Leistungen des Begleiteten Umgangs gehören etwa fachlich angeleitete Elterngespräche, persönliche Begleitung durch qualifizierte Fachkräfte während des Umgangs, Beobachtung und Verlaufseinschätzung sowie Feedbackgespräche mit beiden Elternteilen. Wo möglich, bereiten wir den Übergang zu einem selbstständigen Umgang vor – immer mit dem Ziel, das Kind zu schützen und zu stärken.
Unsere Ziele
– Eine angemessene Gestaltung des Umgangs
Der Begleitete Umgang ermöglicht es Kindern und Jugendlichen, unter der Aufsicht und Unterstützung einer neutralen Fachkraft Kontakt zu den Eltern bzw. zu einem Elternteil zu halten – besonders in Situationen, in denen Spannungen, Konflikte oder rechtliche Auflagen bestehen. Ziel ist es, einen verlässlichen, sicheren Umgang zu ermöglichen und die Beziehung zu stabilisieren oder wieder aufzubauen. Eltern sollen langfristig in die Lage versetzt werden, eigenständig kindeswohlgerechte Umgangsregelungen zu treffen, sodass sie den Umgang gegebenenfalls auch selbstständig organisieren können. Weiterhin soll der Begleitete Umgang eine Rückführung in die Herkunftsfamilie vorbereiten und unterstützen. Durch den Begleiteten Umgang soll es zu einer dauerhaften Stabilisierung der Beziehungen untereinander kommen. Das Kindeswohl steht dabei immer im Mittelpunkt.

Kontakt
Sozialunternehmen Förster GmbH
Ambulante Dienste
Am Alten Versuchsfeld 2 · 07629 Hermsdorf
Büro in Jena
Matthias-Domaschk-Str. 1 · 07747 Jena
Sie interessieren sich für unser Angebot oder möchten einen Platz anfragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihre Ansprechperson:
Herr Alexander Ullmann · Einrichtungsleitung
Telefon: 036601 214680
Handy: 01590 1704708
E-Mail für allg. Anfragen: a.ullmann@sozialunternehmen-foerster.de
E-Mail für Fallanfragen: fallanfragen@sozialunternehmen-foerster.de
FAQ – Das Wichtigste in Kürze
Was ist Begleiteter Umgang?
Begleiteter Umgang ist ein unterstütztes Kontaktangebot für Kinder und ihre Elternteile. In Situationen, in denen Konflikte bestehen oder das Kindeswohl besonderen Schutz erfordert, findet der Umgang unter fachlicher Aufsicht statt. Eine neutrale Fachkraft begleitet die Treffen und sorgt dafür, dass sie kindgerecht, sicher und stabil verlaufen. Ziel ist es, dem Kind verlässliche Beziehungen zu ermöglichen, auch unter schwierigen Rahmenbedingungen.
Wie läuft ein Begleiteter Umgang ab?
Zu Beginn erfolgt ein gemeinsames Erstgespräch mit den Sorgeberechtigten und ggf. dem Kind. Danach werden Umfang, Häufigkeit und Rahmenbedingungen der Umgangskontakte festgelegt. Die Umgänge finden in neutralen, kindgerechten Räumen statt und werden durch eine geschulte Fachkraft begleitet. Während der Treffen wird das Geschehen beobachtet, reflektiert und dokumentiert. Im weiteren Verlauf erfolgt eine kontinuierliche Auswertung mit dem Ziel, den Umgang langfristig zu stabilisieren oder – wenn möglich – ohne Begleitung fortzusetzen.
Welche Ziele verfolgt der Begleitete Umgang?
Das zentrale Ziel ist es, Kindern trotz familiärer Spannungen oder rechtlicher Auflagen den Kontakt zu beiden Elternteilen zu ermöglichen – in einem sicheren und verlässlichen Rahmen. Der Begleitete Umgang soll Vertrauen fördern, emotionale Bindung stärken und den Weg zu einem eigenverantwortlichen, konfliktarmen Umgang ebnen. Auch die Eltern werden darin unterstützt, ihre Rolle als Mutter oder Vater verantwortungsvoll wahrzunehmen.
Welche Rolle spielen die Eltern beim Begleiteten Umgang?
Die Eltern nehmen im Begleiteten Umgang eine zentrale Rolle ein – sowohl in der Vorbereitung als auch im Verlauf der Maßnahme. Sie sind in der Verantwortung, den Kontakt zum Kind aktiv mitzugestalten und kooperativ mit der begleitenden Fachkraft zusammenzuarbeiten. Ziel ist es, dass Eltern eine verlässliche Beziehung zu ihrem Kind pflegen und gemeinsam an einer Umgangsregelung mitwirken, die dem Kindeswohl entspricht. Die begleitete Phase kann dabei auch helfen, elterliche Kommunikationsmuster zu reflektieren und langfristig eine eigenverantwortliche Umgangslösung zu entwickeln.
Wie kann ich das Angebot in Anspruch nehmen?
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Jugendamt. Im Rahmen einer Hilfeplanung wird gemeinsam geprüft, ob ein Begleiteter Umgang geeignet ist. Das Jugendamt stellt daraufhin einen entsprechenden Antrag beim Träger der Maßnahme. Gern beraten wir Sie auch direkt, klären Fragen zur Antragstellung und begleiten Sie bei den nächsten Schritten.