Stationäre
Angebote
Verlässlicher Lebensraum für Kinder, Jugendliche und Familien


Unsere stationären Einrichtungen bieten Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Familien ein verlässliches Zuhause auf Zeit. Wir gestalten diese Lebensräume mit einem klaren pädagogischen Auftrag: Schutz, Beziehung, Entwicklung und Perspektive. Dabei berücksichtigen wir individuelle Biografien, Bedarfe und Lebenslagen.
Vollstationäre Hilfen
zur Erziehung
Wir arbeiten mit Kindern und Jugendlichen, die vorübergehend oder langfristig nicht im familiären Umfeld leben können. Ziel ist es, im geschützten Rahmen individuelle Stärken zu fördern, Alltagskompetenzen zu entwickeln und tragfähige Perspektiven aufzubauen – ob Rückkehr in die Herkunftsfamilie, Pflegefamilie oder Verselbstständigung. Unsere Einrichtungen sind mehr als Wohnorte – sie sind Beziehungsräume mit Haltung und Verlässlichkeit.
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Stationäre Angebote im Überblick
Das Sozialunternehmen Förster bietet eine große Bandbreite an stationären Hilfen: von der kurzfristigen Inobhutnahme in akuten Krisen über familienorientierte Kinderwohngruppen bis hin zu individualpädagogischen Settings oder Wohngruppen für junge Erwachsene im Übergang in ein eigenständiges Leben. Jede Einrichtung hat ihr eigenes Profil.
Stationär betreutes Wohnen in Jena
Das Stationär betreute Wohnen in Jena bietet zehn Plätze in vier WGs. Hier begleiten wie junge Menschen ab 16 Jahren auf dem Weg zur Selbstständigkeit. Mehr Infos >>>
Intensivpädagogische Wohngruppe Hummelshain
Der Dreiseitenhof im kleinen idyllischen Dorf Hummelshain bietet Platz für neun Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis achtzehn Jahren. Mehr Infos >>>
Kinderwohngruppe Altenberga
Die Kinderwohngruppe Altenberga bietet bis zu acht Kindern ab vier Jahren ein liebevolles Zuhause auf Zeit. Ziel ist eine erfolgreiche Rückkehr in die Familie nach maximal einem Jahr. Mehr Infos >>>
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung Zeithain
Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung Zeithain bietet zwei Kindern ab acht Jahren ein sicheres Zuhause mit individueller Betreuung. Mehr Infos >>>
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung Jembke
Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung Jembke bietet Platz für ein Kind, das aufgrund komplexer Erfahrungen und Diagnosen nicht in Gruppen integriert werden kann. Mehr Infos >>>
Jugendwohngemeinschaft „Hohe Straße“
Die Jugendwohngemeinschaft „Hohe Straße“ bietet jungen Volljährigen die Möglichkeit, eigenverantwortliches Wohnen in einer WG-Struktur zu erproben. Mehr Infos >>>
Verselbständigungsgruppe „Distel“
Die Verselbständigungsgruppe „Distel“ bietet Jugendlichen ab 14 Jahren ein sozialpädagogisch betreutes Wohnen in einer Hausgemeinschaft. Mehr Infos >>>
Verselbständigungsgruppe „Ferdi“
Die Verselbständigungsgruppe „Ferdi“ bietet Jugendlichen ab 14 Jahren einen geschützten Rahmen, um schrittweise in ein eigenverantwortliches Leben hineinzuwachsen. Mehr Infos >>>
Mutter/Vater-Kind-Betreuung
Wir bieten alleinerziehenden Müttern, Vätern und Schwangeren in drei Wohngemeinschaften rund um die Uhr Unterstützung. Mehr Infos >>>
Wohngruppe „Haus Maua“
Die familienorientierte Wohngruppe „Haus Maua“ bietet Kindern ab 6 Jahren einen sicheren Ort in einer familienähnlichen Struktur. Mehr Infos >>>
Familienorientierte Wohngruppe „Am Paradies“
Die familienorientierte Wohngruppe „Am Paradies“ bietet Kindern ab 10 Jahren ein Zuhause mit verlässlichen Strukturen, die an das Leben in einer Familie angelehnt sind. Mehr Infos >>>
Kinderwohngruppe und Inobhutnahmestelle „KiWo
Die Kinderwohngruppe und Inobhutnahmestelle „KiWo“ bietet Kindern im Alter von 0 bis 10 Jahren ein liebevolles Zuhause auf Zeit. Auch in akuten Krisensituationen finden Kinder hier Schutz. Mehr Infos >>>
Inobhutnahmestelle „Kion“
Die Inobhutnahmestelle „KION“ bietet Jugendlichen ab 14 Jahren in akuten Krisensituationen einen sicheren Rückzugsort. Mehr Infos >>>
Betreutes Wohnen „Lewis“
Das Betreute Wohnen „LeWiS“ richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahren, die auf dem Weg in ein eigenständiges Leben begleitet werden möchten. Mehr Infos >>>

Aufnahme in ein Angebot der stationären Jugendhilfe
Allgemein
Die Aufnahme in eine stationäre Wohngruppe der Jugendhilfe in Thüringen erfolgt in einem strukturierten Verfahren, das sich an den bundesweiten Regelungen des SGB VIII orientiert und durch landesspezifische Vorgaben ergänzt wird.
Voraussetzungen für die Aufnahme
Eine stationäre Unterbringung kommt in Betracht, wenn
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die Erziehung des Kindes oder Jugendlichen in der Herkunftsfamilie nicht ausreichend gewährleistet ist
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eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht sichergestellt werden kann
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und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig erscheint (§ 27 Abs. 1 SGB VIII)
Schritt-für-Schritt-Ablauf
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Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt
Eltern, Sorgeberechtigte oder die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst können sich an das örtliche Jugendamt wenden, um Hilfe zu beantragen.
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Hilfeplanverfahren
Das Jugendamt führt ein Hilfeplanverfahren durch, bei dem gemeinsam mit allen Beteiligten der individuelle Hilfebedarf festgestellt und die geeignete Hilfeform ausgewählt wird (§ 36 SGB VIII).
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Auswahl einer geeigneten Einrichtung
In Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt Thüringen wird eine passende Einrichtung ausgewählt, die den spezifischen Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen entspricht.
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Aufnahme in die Wohngruppe
Nach Zustimmung aller Beteiligten erfolgt die Aufnahme in die Wohngruppe. Dabei wird das Kind oder der Jugendliche über die Regeln des Zusammenlebens und seine Rechte informiert, einschließlich des Rechts auf Beteiligung und Beschwerde.
Inobhutnahme in akuten Krisensituationen
In dringenden Fällen, beispielsweise bei akuter Kindeswohlgefährdung, kann das Jugendamt eine sofortige Inobhutnahme veranlassen (§ 42 SGB VI). Dies dient dem Schutz des Kindes oder Jugendlichen und ermöglicht eine kurzfristige Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung.
Besonderheiten in Thüringen
In Thüringen ist das Landesjugendamt für die Vermittlung der Plätze in stationären Einrichtungen zuständig. Die Aufnahme erfolgt nur, wenn keine geeignete Unterbringung bei bekannten oder verwandten Personen möglich oder aus fachlicher Sicht nicht ausreichend ist.

Kontakt
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E-Mail Fallanfragen: fallanfragen@sozialunternehmen-foerster.de