Eingliederungs-hilfe in Form der
begleiteten Elternschaft
Unterstützung für Eltern mit Beeinträchtigungen

Für wen ist dieses Angebot gedacht?
Begleitete Elternschaft (Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff SGB VIII und Leistungen der Eingliederungshilfe bei Müttern/ Vätern mit Beeinträchtigung nach § 78 SGB IX) ist ein Unterstützungsangebot für Eltern mit Lernschwierigkeiten und/oder geistiger Behinderung und deren Kinder. Dabei ist das Angebot keine standardisierte Komplexleistung, sondern ein individuell zugeschnittenes Unterstützungsangebot. Es kombiniert Leistungen der Eingliederungshilfe mit Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, um eine inklusive und bedarfsgerechte Unterstützung zu gewährleisten.
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Unser pädagogisches Konzept – Empowerment für Eltern mit Behinderung
​​In der Begleiteten Elternschaft werden Angebote und Leistungen aus dem Feld der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und der Kinder- und Jugendhilfe kombiniert. Damit sind Paradigmen und Arbeitsweisen beider Leistungsbereiche Grundlage der Unterstützung. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht eine ganzheitliche Begleitung der Familien.
Die Eltern werden unter dem Paradigma der Selbstbestimmung als ExpertInnen in eigener Sache betrachtet und auf der Grundlage von Empowerment individuell unterstützt. Gleichzeitig wird durch die Arbeit mit Eltern und Kindern sichergestellt, dass die elterlichen Kompetenzen gestärkt werden, die Bedürfnisse der Kinder Berücksichtigung finden, die Kinder ausreichende Förderung erhalten und sich somit zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln können.
Die Unterstützung im Rahmen der begleiteten Elternschaft ist vielschichtig und kann je nach individuellem Bedarf in verschiedenen Konzepten und Settings gestaltet werden. Beispielsweise kann das Angebot die altersgemäße Förderung der Kinder, Ernährung, Mobilität, die Organisation des Haushalts oder auch den Aufbau von Alltagsstrukturen thematisieren. Jede Familie erhält genau die Hilfe, die sie braucht.

Unsere Ziele – Selbstbestimmung und Erziehungs-kompetenz
Die Begleitete Elternschaft fokussiert sowohl das Wohl des Kindes als auch die Lebenssituation der Eltern. Ziel der Unterstützung ist es, ein Zusammenleben von Eltern und Kindern zu gewährleisten, ein gutes Aufwachsen der Kinder zu ermöglichen und dabei die Erziehungskompetenzen der Eltern zu stärken. Indem die Eltern ermutigt werden, ihre Fähigkeiten zu erkennen und zu nutzen, können sie ihre Elternrolle selbstbestimmt ausfüllen. Die Unterstützung zielt darauf ab, die Selbstwirksamkeit der Eltern zu stärken und ihnen Sicherheit im Umgang mit ihren Kindern zu geben.

Kontakt
Ambulante Dienste
Am Alten Versuchsfeld 2 · 07629 Hermsdorf
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Sie interessieren sich für unser Angebot oder möchten einen Platz anfragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihre Ansprechperson:
Herr Alexander Ullmann · Einrichtungsleitung
Telefon: 036601 214680
E-Mail für allg. Anfragen: a.ullmann@sozialunternehmen-foerster.de
E-Mail für Fallanfragen: fallanfragen@sozialunternehmen-foerster.de
FAQ – Das Wichtigste in Kürze
Was ist begleitete Elternschaft?
Begleitete Elternschaft ist ein ambulantes Unterstützungsangebot, das sich an Eltern mit Lernschwierigkeiten oder geistiger Behinderung richtet. Ziel ist es, die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und ihnen zu ermöglichen, ihre Kinder im eigenen familiären Umfeld großzuziehen. Die Begleitung erfolgt alltagsnah und orientiert sich an den realen Lebenssituationen der Familien.
Wer kann das Angebot nutzen?
Das Angebot richtet sich an Mütter und Väter mit Lernschwierigkeiten oder einer anerkannten geistigen Behinderung, die in ihrer Elternrolle Unterstützung benötigen. Die begleitete Elternschaft bietet ihnen gezielte Hilfen, um Überforderung vorzubeugen, Sicherheit zu schaffen und tragfähige Strukturen für das gemeinsame Familienleben zu etablieren.
Welche Unterstützung erhalten Eltern?
Die Eltern werden individuell begleitet – sowohl in Erziehungsfragen als auch im Umgang mit alltäglichen Herausforderungen wie Haushaltsführung, Gesundheitsvorsorge oder der Förderung des Kindes. Die Unterstützung erfolgt durch qualifizierte pädagogische Fachkräfte, die gemeinsam mit den Eltern an deren Fähigkeiten und Stärken arbeiten. Dabei wird auch immer das Wohl des Kindes in den Blick genommen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt über das zuständige Jugendamt oder den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe (z. B. Sozialamt). Die enge Abstimmung mit allen Beteiligten – insbesondere den Fachstellen – ist dabei ein zentraler Bestandteil der Hilfeplanung.