Begleiteter Umgang / Flexible Hilfen
(§ 27 (2) SGB VIII)
Der begleitete Umgang ist eine zeitlich begrenzte Jugendhilfeleistung, die den Kontakt zwischen Kindern und Eltern fördert und stabilisiert, mit dem Ziel, Eltern langfristig in die Lage zu versetzen, eigenständig kindeswohlgerechte Umgangsregelungen zu treffen.
Der begleitete Umgang richtet sich an Familien und Eltern, die aufgrund von innerfamiliären Problemsituationen nicht in der Lage sind, eigenständige und dem Schutz des Kindes angemessene Umgangsregelungen zu finden beziehungsweise Entscheidungen im Sinne des Kindes zu treffen. Der begleitete Umgang dient damit dem aktiven Kinderschutz sowie der Umsetzung des Rechtsanspruches des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen.
Der begleitete Umgang ist eine zeitlich befristete Jugendhilfeleistung mit dem Ziel, die Kontakte zwischen einem umgangsberechtigten Kind und den Eltern (einem Elternteil) sowie wichtigen Bezugspersonen zu begleiten, zu fördern und zu stabilisieren. Ein langfristiges Ziel soll sein, dass Eltern in die Lage versetzt werden, eine angemessene Gestaltung des Umgangs zu entwickeln und diesen gegebenenfalls auch selbstständig zu organisieren. Weiterhin soll der begleitete Umgang eine Rückführung in die Herkunftsfamilie vorbereiten und unterstützen. Durch den begleiteten Umgang soll es zu einer dauerhaften Stabilisierung der Beziehungen untereinander kommen. Das Kindeswohl steht dabei immer im Mittelpunkt.